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   VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239   

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https://dejure.org/2014,35512
VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 (https://dejure.org/2014,35512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 (https://dejure.org/2014,35512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 (https://dejure.org/2014,35512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 3 KAG, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG
    Kommunalrecht: Keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten bei der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungsteuer; Befreiungsantrag; Höhe der Einkommensgrenze für verheirateten Steuerpflichtigen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 3 KAG, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG
    Kommunalrecht: Keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten bei der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungsteuer; Befreiungsantrag; Höhe der Einkommensgrenze für verheirateten Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern sind grundsätzlich Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen entscheidend - Erhöhte Einkünftegrenze normiert keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - Rn. 48 m.w.N.).

    Da der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für die Zweitwohnungsteuer gilt (BVerfG, B.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - NVwZ 2014, 1084/1086), kommt eine Haushaltsbesteuerung auch im Zweitwohnungsteuerrecht nicht in Betracht.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Er muss diese aber ihrerseits gleichheitsgerecht ausgestalten (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/357; BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022/1023).

    Einen solchen - unter heutigen Verhältnissen - atypischen Fall darf eine gesetzliche Typisierung nicht als Leitbild wählen (BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022/1023 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316/333 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG steht einem gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss entgegen, bei dem eine Begünstigung dem einen Personenkreis gewährt und einem anderen vorenthalten wird, ohne dass sich ausreichende Gründe für diese Differenzierung finden lassen (vgl. BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 2 BvL 3/02 - BVerfGE 124, 251/265 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Der Typus der Abgabe und damit ihr Charakter als Aufwandsteuer (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1/17) ist durch die mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl 2008, S. 460) in Art. 3 Abs. 3 KAG eingefügten Sätze 2 bis 8 unberührt geblieben.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Er muss diese aber ihrerseits gleichheitsgerecht ausgestalten (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325/357; BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022/1023).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Dass zusammenlebende Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich teilhat, ist zwar gesetzgeberische Begründung des Ehegattensplittings (vgl. BVerfG, U.v. 3.11.1982 - 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79 und 363/80 - BVerfGE 61, 319/346) im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen ehegerechten Ausgestaltung des Einkommensteuerrechts, kann aber nicht im Zweitwohnungsteuerrecht zur Rechtfertigung der beschriebenen Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Ledigen herangezogen werden (vgl. BFH, B.v. 17.12.2003 - XI R 63/00 - BFH/NV 2004, 940 juris Rn. 32 f.).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 63/00

    Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Dass zusammenlebende Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich teilhat, ist zwar gesetzgeberische Begründung des Ehegattensplittings (vgl. BVerfG, U.v. 3.11.1982 - 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79 und 363/80 - BVerfGE 61, 319/346) im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen ehegerechten Ausgestaltung des Einkommensteuerrechts, kann aber nicht im Zweitwohnungsteuerrecht zur Rechtfertigung der beschriebenen Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Ledigen herangezogen werden (vgl. BFH, B.v. 17.12.2003 - XI R 63/00 - BFH/NV 2004, 940 juris Rn. 32 f.).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
    Denn die Möglichkeit von Einsparungen in der Lebenshaltung - nunmehr "Synergieeffekte" genannt - wird weder im gesamten übrigen Einkommensteuerrecht als Faktor der Leistungsfähigkeit berücksichtigt (BVerfG, B.v. 17.1.1957 - 1 BvL 4/54 - BVerfGE 6, 55/77), noch bietet das Zweitwohnungsteuerrecht hierfür Veranlassung.
  • VG München, 17.03.2016 - M 10 K 15.4729

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Nach zugelassenem Berufungsverfahren änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 12. November 2014 (Az.: 4 BV 13.1239) das erstinstanzliche Urteil teilweise ab.

    Im Verfahren 4 BV 13.1239 ist über den identischen Streitgegenstand des Antrags zu 3. rechtskräftig entschieden worden.

    Zwar befasste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 4 BV 13.1239 thematisch mit dem Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer.

    Gemäß der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfüllt die Klägerin grundsätzlich für alle im Bescheid vom 16. Juli 2012 erfassten Steuerjahre die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 KAG (hierzu BayVGH, U. v. 12.11.2014 - 4 BV 13.1239).

    Das sich anschließende Gerichtsverfahren (M 10 K 12.3768 und 4 BV 13.1239) führte zur Klärung der materiell-rechtlichen Fragen letztlich teilweise, nämlich hinsichtlich des materiell-rechtlichen Anspruchs auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer zugunsten der Klägerin.

    Der Hilfsantrag auf Aufhebung des Steuerbescheids ist mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits unzulässig, da über diesen Streitgegenstand im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (4 BV 13.1239) bereits entschieden wurde (siehe oben).

    Der hilfsweise zu c) gestellte Hilfsantrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Neuentscheidung über die Rücknahme des Ablehnungsbescheids vom 16. Juli 2012 ist unzulässig, da dieser bereits aufgehoben wurde (siehe Urteil des BayVGH vom 12.11.2014 - 4 BV 13.1239).

  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.1923

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Auf die Einkünfte des Ehemannes sei nicht abzustellen, da Art. 3 Abs. 3 Satz 3 KAG keine Haushaltsbesteuerung normiere; diese Rechtsauffassung sei durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 - bestätigt worden.

    Die Beklagte habe nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 - die monierte Verwaltungspraxis geändert.

    Zur Begründung verwies sie auf die Ausführungen in ihrem Bescheid vom 20. März 2018 und führte ergänzend aus, zwar habe sie ihre Verwaltungspraxis zu Art. 3 Abs. 2 Satz 3 KAG nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 - geändert.

    Weder ist ein qualifiziertes kausales Fehlverhalten der Beklagten darin ersichtlich, dass sie der Klägerin bzw. deren Ehemann unter dem 20. Oktober 2010 die Information gegeben hatte, dass es in Bezug auf die Einkommensgrenzen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 KAG bei Ehegatten nicht auf das jeweilige Einkommen des Zweitwohnungsinhabers ankomme, sondern auf das Gesamteinkommen (aa), noch ist der Beklagte in diesem Sinne vorwerfbar, dass sie die Klägerin im Anschluss an das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 - (juris) über die Änderung ihrer Auslegung zu den Einkommensgrenzen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 KAG nicht explizit informiert hat (bb).

    bb) Entgegen der Auffassung des Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin war die Beklagte auch nicht verpflichtet, die Zweitwohnungsteuerpflichtigen (individuell) über die als Folge der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2014 (a.a.O.) gebotene Änderung ihrer Verwaltungspraxis hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 KAG ausdrücklich aufzuklären.

  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte dieses Urteil mit eigenem Urteil vom 12. November 2014 (4 BV 13.1239) teilweise ab.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe sich im Verfahren 4 BV 13.1239 mit dem Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer nur für die Jahre 2012 und 2013 auseinandergesetzt.

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 4 ZB 17.1623

    Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringer Einkünfte

    Der Typus der Abgabe und damit ihr Charakter als Aufwandsteuer nach Art. 3 Abs. 1 KAG ist durch den mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460) eingefügten Befreiungstatbestand der Sätze 2 bis 8 unberührt geblieben (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 - KommPrax 2015, 109 = juris Rn. 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 R 689/21

    Zweitwohnungssteuer; Streitwertbemessung

    Dies trifft im Grundsatz - vorbehaltlich von Besonderheiten des Einzelfalls - auch auf die Zweitwohnungssteuer zu (VGH München, Urteil vom 12. November 2014 - 4 BV 13.1239 -, juris Rn. 41), jedenfalls dann, wenn der angegriffene Verwaltungsakt nicht auch rückwirkend etwa bis zur Grenze der vierjährigen Festsetzungsverjährung für mehrere Veranlagungsjahre und damit für einen jedenfalls auch abgeschlossenen Zeitraum in der Vergangenheit (so vor Einführung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG etwa VGH München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 4 C 10.1831 -, juris Rn. 2; wohl ebenso nach aktueller Rechtlage etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 S 3636/21 -, juris Rn. 33; VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 4 CS 21.1433 -, juris Rn. 20), sondern - wie hier - die Zweitwohnungssteuer nur für ein Veranlagungsjahr festgesetzt hat.
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623

    Befreiungsanspruch wegen geringer Einkünfte

    Der Typus der Abgabe und damit ihr Charakter als Aufwandsteuer nach Art. 3 Abs. 1 KAG ist durch den mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460) eingefügten Befreiungstatbestand der Sätze 2 bis 8 unberührt geblieben (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 - KommPrax 2015, 109 = juris Rn. 24).
  • VG München, 01.06.2017 - M 10 K 16.3953

    Keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Auch wenn der Wortlaut dies nicht klar erkennen lässt, handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 - juris).
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